24.05.2019 (zuletzt geändert)
Der Urlaub naht und gut gelaunt geht es per Flug zur geliebten Tante. Weil die immer über ihre behaarten Beine klagt, bekommt sie als Souvenir eine Packung Rasierklingen. Und der Onkel wird mit einer neuen Lötlampe beglückt. Schließlich lötet er leidenschaftlich gern an den Stromkabel herum und hat schon mehrere Kurzschlüsse zu verantworten. Die werden sich freuen! Also die Geschenke schnell ins Handgepäck gesteckt und los geht´s … oder doch nicht?
Was sind im Handgepäck verbotene Gegenstände?
Verbotene Gegenstände im Flugzeug regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998: Spielverderber sind einmal mehr die Sicherheitsvorschriften! Auf EU-Ebene wurde zum Schutz der Passagiere eine stattliche Liste mit verbotenen Gegenständen für Fluggäste und ihr Handgepäck festgelegt. Hier geht es um alles, was nicht ohnehin als „Flüssigkeit“ (siehe Blog "Handgepäck Flüssigkeiten") verboten ist.
Verbotene Gegenstände sind in der Anlage 4-C der Durchführungsverordnung 2015/1998(1) aufgelistet. Diese VO gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar:
a. Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind - Geräte, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen herbeizuführen, einschließlich:
- Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten,
- Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
- Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre,
- Luftdruck- und CO 2 -Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte „Ball Bearing Guns“ (BB Guns),
- Signalpistolen und Startpistolen,
- Bogen, Armbrüste und Pfeile,
- Abschussgeräte für Harpunen und Speere,
- Schleudern und Katapulte;
Betäubungsgeräte - Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:
- Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe,
- Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung,
- handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum- Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;
spitze oder scharfe Gegenstände - spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:
- Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser,
- Eisäxte und Eispickel,
- Rasierklingen,
- Teppichmesser,
- Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,
- Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen,
- Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante,
- Schwerter und Säbel;
Werkzeuge - Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden kann, einschließlich:
- Brecheisen,
- Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen,
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,
- Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen,
- Lötlampen,
- Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler,
stumpfe Gegenstände - Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich
- Baseball- und Softballschläger,
- Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger,
- Kampfsportgeräte;
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze - Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Detonatoren und Zünder,
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern,
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchkanister und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.
Sind alle anderen - nicht aufgezählten - Gegenstände im Handgepäck erlaubt?
Die verbotene Liste ist nicht abschließend: Wer in dieser Liste beispielsweise den geliebten Wanderstock nicht findet, darf sich nicht zu früh freuen. Die Aufzählung ist nämlich „demonstrativ“ und nicht „taxativ“, wie es die Juristen so schön formulieren. Das bedeutet, es handelt sich um Beispiele und nicht um eine erschöpfende Aufzählung.
Ist der Gegenstand "gefährlich" iSd aufgezählten Gegenstände? Im Endeffekt ist also bei jedem Gegenstand, den man mitnehmen möchte zu klären, ob er so „gefährlich“ ist, wie einer der aufgezählten Gegenstände. Beispielsweise wird eine lange, spitze Nagelfeile wohl so gefährlich sein, wie ein verbotenes Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm. Sie ist also ebenfalls ein verbotener, spitzer bzw scharfer Gegenstand auch wenn sie nicht in der Aufzählung oben explizit aufscheint.
Gibt es eine "Was darf ins Handgepäck Liste"?
Liste verbotene Gegenstände im Handgepäck: Zur EU-Verordnung sind zusätzlich auch weitere Vorschriften – beispielsweise zu Gefahrengütern – und nationale Vorschriften zu beachten. Die kann man in Deutschland auf der Webseite des Luftfahrt Bundesamtes(2) oder des Bundesministeriums des Innern zur Luftsicherheit(3) und in Österreich auf der Webseite des Bundesministeriums für Inneres(4) finden. Dort werden Listen verbotener Gegenstände veröffentlicht, die auch nationale Vorschriften berücksichtigen. Als Service für ihre Kunden veröffentlichen auch manche Flughäfen (zB Vienna Airport(5)) und Fluggesellschaften solche Listen.
Was darf nicht ins Handgepäck? Weil das alles ein bisschen unübersichtlich wird, haben wir die wichtigsten erlaubten und verbotenen Gegenstände aus diesen Listen herausgefiltert:
Beispiele im "Handgepäck verboten"
- Ski- und Wanderstöcke die nicht als permanente Gehhilfe verwendet werden (auch wenn zusammenklappbar und mit Gummischutz) (4)
- Skateboards (4)
- Kajak- und Kanupaddel (4)
- Golfschläger (4)
- Billardstöcke (4)
- Handschellen (5)
- Korkenzieher über 6 cm Länge (5)
- Stielkamm aus Metall über 20 cm Gesamtlänge (5)
- Fanhupe mit Treibgas (5)
- Wunderkerzen / Sternspritzer (5)
- Schraubenzieher (Schaft länger als 6 cm)
Beispiele im "Handgepäck erlaubt"
- Babypuder, Gesichtspuder (4)
- Einwegrasierer (Rasierklinge fix eingebettet) (4)
- Elektronische Geräte wie Laptops, Kameras, Handys, MP3-Player (4)
- 1 Stück Feuerzeug am Körper getragen (verboten: Sturmfeuerzeug, Nachfüllbenzin / -gas)(4)
- Leere Flaschen, Gläser (4)
- Gehstock, Krücke (4)
- Haarfön (4)
- Lockenstab (2)
- Lockenwickler (4)
- Rasierapparat (4)
- Feste Lebensmittel wie Brot (4)
- Feste Medikamente wie Tabletten (4)
- Spritzen wenn medizinisch erforderlich (4)
- Regenschirm, Taschenschirm (4)
- Schuhe mit Stahlkappen (4)
Für Ersatzbatterien und Powerbanks gelten spezielle Bestimmungen. Die Spezialregeln in Bezug auf Flüssigkeiten im Flugzeug findest du hier.
Besonderheit "Handgepäck USA"
Pulver im Handgepäck: Bei Flügen in die USA dürfen aufgrund von Sicherheitsbestimmungen der TSA (Transport Security Administration) Behältnisse mit Pulver oder pulverähnlichen Substanzen größer 350 ml auf Direktflügen von europäischen Flughäfen zu US-Flughäfen nicht mehr ins Handgepäck.(6)
Quellen:
(1) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R1998
(2) https://www.lba.de/DE/Home/home_node.html
(3) https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html
(4) https://www.bmi.gv.at/607/Flugsicherheit.aspx
(5) https://www.vias.at/jart/prj3/vias_2013/main.jart?rel=de&content-id=1456475563292
(6) https://www.travelbook.de/news/sicherheitsregeln-puder-handgepaeck
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